Bestimmungen
BESTIMMUNGEN für OR-MEISTERSCHAFT und KLAUS-HAFERKORN-GEDÄCHTNISTURNIER
9. Ausgabe Oktober 2018:
1.1. Die Mannschaft wird aus den Schülern der neuen Oberstufe auf der Grundlage
der Klassenzugehörigkeit am Ende des 10. Schuljahres gebildet.
1.2. Ein Schüler der neuen Oberstufe, der eine Jahrgangsstufe wiederholt, behält seine
Spielberechtigung im Klassenverband des ursprünglichen 10. Schuljahres.
1.3. Ein Schüler, der die 10. Klasse im Ausland verbringt, wird seiner ehemaligen 9. Klasse
zugeteilt. Existiert diese Klasse im 10. Schuljahr nicht mehr, wird er wie unter 1.4.
zugeordnet.
1.4. Ein Schüler der neuen Oberstufe, der die 10. Klasse an einer anderen Schule absolvierte,
kann sich einer Mannschaft der entsprechenden Jahrgangsstufe Q 11 anschließen.
Liegen mehrere Fälle dieser Art vor, müssen die betreffenden Schüler durch den verantwortlichen
Sportlehrer gleichmäßig und leistungsgerecht zu Schuljahrsbeginn auf die Klassen verteilt werden.
Je Mannschaft ist nur eine Zuteilung erlaubt.
21 Jahre nach Erringung der OR-Meisterschaft (= Jahr der Meisterschaft + 20) kann in einem
frühzeitigen Verhandlungsgespräch mit der Turnierleitung über die Spielberechtigung ehemaliger
Mitschüler entschieden werden. Dieser Mitschüler muss mindestens mit vier offiziellen Spielern dieses Team mehrere Jahre in einer Klasse gewesen sein.
3.1. Die Bildung von Mannschaften aus „Sportklassen“ ist nicht mehr möglich.
3.2. Die „Sportklassen“-Mannschaften „Morbus Schlatter“, OR-Meister 1991 und „Dribble-Troubles“, OR- Meister 1996 bleiben bestehen.
3.3. Ehemalige Schülerinnen der 11. Kl. – aus denen die Sportklasse gebildet wurde – sind spielberechtigt.
(= Qualifikation für das KLAUS-HAFERKORN-GEDÄCHTNISTURNIER)
4.1. Das Spiel findet an der Schule statt, die im betreffenden Jahr federführend ist.
4.2. Jede Schule stellt nach Möglichkeit einen Schiedsrichter.
4.3. Spiel-Bestimmung: Findet nach aktueller FIBA-Bestimmung statt (4x10 min). Die Spielzeit darf bei Einigkeit beider Teams und der Verantwortlichen auf 4x7 min reduziert werden.
5.1. Weniger als fünf Spieler
Entgegen der offiziellen Basketball-Regeln kann das Turnier mit mindestens drei berechtigten Spielern begonnen werden. „Gastspieler-Einsatz“ ist nicht mehr möglich. Sollte diese Mannschaft im Laufe des Turniers nicht auf fünf Spielberechtigte ergänzt werden können, erhält sie eine "gelbe Karte" und muss beim nächsten Turnier aussetzen. (Dieses Aussetzen kann aufgehoben werden, wenn es der Spielplan zulässt.) „Gelbe Karten“ werden nach 10 Jahren gelöscht. Bei zwei „gelben Karten“ innerhalb 10 Jahren wird diese Mannschaft in den „Ruhestand“ versetzt.
5.2. MELDUNG zum nächsten Turnier
Die Meldung zum nächsten Turnier ist im Internet abzugeben. Frist für An- und folgenlose Abmeldung ist aus der Einladungs-Mail an alle spielberechtigten Teams ersichtlich.
5.3
RÜCKTRITT einer Mannschaft
Mannschaften, die sich im Verlauf des Turniers oder nach Abmeldefrist zurückziehen, müssen beim folgenden Turnier aussetzen und erhalten eine "gelbe Karte".
5.4. AUSFALL einer Mannschaft nach der AUSLOSUNG
Wenn eine Mannschaft nach der AUSLOSUNG ausfällt, wird in der betreffenden Vorrunden-Gruppe ein Ausgleich durch Erhöhung der Spielzeit geschaffen. Bei ungleichen Gruppenstärken (3+5 oder 2+?) wird das letzte Team der teilnehmerstärksten Gruppe in die schwächste verschoben (bis 2 Tage vor Turnierbeginn möglich).
5.5. AUSLOSUNG
Die Teilnahme an der AUSLOSUNG ist Pflicht. Jedes Team hat durch seinen Kapitän oder einen Vertreter anwesend zu sein. Bei wiederholtem Nichterscheinen droht eine Sperre! Grundsätzlich wird kein Team gesetzt.
5.6. HAFTUNG
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
In gravierenden Fällen entscheidet die TURNIERLEITUNG über die weitere Teilnahmeberechtigung. Ein Team, das einen nichtspielberechtigten Spieler einsetzt wird sofort für immer disqualifiziert (auch das laufende Turnier wird nicht mehr gewertet!).